Trauerfall – was tun? Ihr Bestattungsinstitut ist für Sie da

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation und lässt einen vielleicht zunächst ratlos zurück. Trauer und Schock scheinen übermächtig und nichts liegt nun ferner als der Gedanke an Organisatorisches und Formalitäten. Doch natürlich muss auch all das in die Wege geleitet werden, denn schließlich wünschen Sie sich eine schöne Trauerfeier und Beisetzung im Sinne des Verstorbenen und der Trauergemeinde. Unser Bestattungsinstitut ist in diesen Momenten für Sie da. Vorher sollten Sie jedoch selbst einige notwendige Schritte einleiten.
Was im Trauerfall wichtig ist:
Wenden Sie sich umgehend an einen Arzt – entweder an Ihren Hausarzt oder einen Arzt im Notdienst. Der Mediziner muss den Tod feststellen und Ihnen eine Todesbescheinigung ausstellen, auf dieser basiert unsere Arbeit. Wenden Sie sich gleich darauf an uns und wir helfen Ihnen umgehend weiter.
Wir möchten Sie in unserem ersten Gespräch nicht überfallen. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie vorab ein wenig Ruhe finden und einige Unterlagen und Dinge zusammentragen, die wir für unsere Arbeit benötigen:
- die erwähnte Todesbescheinigung von Hausarzt oder Notarzt
- Personalausweis des Verstorbenen
- Krankenversichertenkarte des Verstorbenen
- Renten- / Pensionsnummer(n) des Verstorbenen (diese finden Sie auf Kontoauszügen oder Renten- / Pensionsbescheiden)
- E-Mail-Adressen des Verstorbenen für die Regelung des digitalen Nachlasses (Facebook, Instagram, PayPal, Onlineshops …)
- bei Ledigen die Geburtsurkunde (evtl. im Familienstammbuch der Eltern)
- bei Verheirateten den Familienbuchauszug / Eheurkunde, alternativ beide Geburtsurkunden und die Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen den Familienbuchauszug / Eheurkunde mit Scheidungseintrag, alternativ Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Verwitweten den Familienbuchauszug / Eheurkunde und Sterbeurkunde oder Todeserklärung des verstorbenen Ehepartners, alternativ Heiratsurkunde, beide Geburtsurkunden und Sterbeurkunde
- Im Falle eines Unfalls den Versicherungsschein der Unfallversicherung (Unbedingt die Meldefrist von 48 Stunden beachten)
- Grabnutzungsurkunde und Grabnummer, wenn bereits eine Grabstätte besteht
- Versicherungsschein im Original, wenn eine Sterbegeld- und / oder Lebensversicherung abgeschlossen wurde
Woran Sie im Trauerfall noch denken sollten:
Sollten Sie kein Sterbehemd / Talar wünschen, suchen Sie bitte Kleidung des Verstorbenen inklusive Unterwäsche heraus. Vielleicht entscheiden Sie sich ja für Kleidungsstücke, die der Verstorbene zu Lebzeiten besonders mochte. Außerdem bietet es sich an, ein schönes Foto für die Trauerfeier auszusuchen.
Sollten Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen finden, ist das kein Problem. Informieren Sie unser Bestattungsinstitut und übergeben Sie uns das Fehlende einfach zu einem späteren Zeitpunkt. Bleibt eine Urkunde unauffindbar, beantragen wir sie an entsprechender Stelle in Ihrem Namen neu.
Haben Sie Fragen an unser Bestattungsinstitut?
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sagen Ihnen, was im Trauerfall zu tun ist, und stehen Ihnen einfühlsam und mit Rat und Tat zur Seite.